Kostenvoranschlag
Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie als Geschädigter nicht auf Ihr Recht verzichten einen freien und unabhängigen Gutachter bzw. Kfz-Sachverständigen zu rufen. Ich beurteile für Sie, ob die Schadenssumme unter ca. 750€ (Bagatellschadengrenze) liegt oder ein Totalschaden vorliegt. Liegt Ihr Schaden unter der Bagatellschadens Summe und liegt kein Totalschaden vor, dann erstelle ich Ihnen ein Kostenvoranschlag. Zur Beweissicherung werden digitale Fotos vom Schaden erstellt und auf Wunsch dem Kostenvoranschlag beigefügt.
WICHTIG: Sollte der Schaden über der Bagatellschadenssumme liegen, empfehle ich immer ein Gutachten erstellen oder eine Schadensbewertung durchführen zu lassen, da in einem Kostenvoranschlag nicht alle Ihre Ansprüche (wie z.B. die Wertminderung) berücksichtigt werden.
Schauen Sie sich auch meine weiteren Leistungen wie "Schadenmanagement", "Gutachten/Schadensbewertung/Unfallgutachten", "Fahrzeugbewertung/Wertgutachten", "Beweissicherung" und "Weiterer Service" an.
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