Rechtsanwaltskosten |
Als Geschädigter eines unverschuldeten Kfz-Haftpflichtschadens bekommt der Geschädigte die Rechtsanwaltskosten von der gegnerischen Versicherung des Schädigers erstattet. Jeder Geschädigte in einem unverschuldeten KFZ-Haftpflichtschaden hat das Recht, sich einen Rechtsanwalt und einen KFZ-Sachverständiger des Vertrauens auszuwählen und die Kosten von der gegnerischen Versicherung decken zu lassen. TIPP: Wenn Sie der Geschädigte in einem KFZ-Haftpflichtschaden sind, dann nehmen Sie sich einen Rechtsanwalt, damit die gegnerische Versicherung Ihre Ansprüche nicht kürzt.
KEINE RECHTSBERATUNG BEIM KFZ-SACHVERSTÄNDIGER-KAYA!
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