Ab- & Anmeldekosten |
Die Ab- und Anmeldekosten, die nach einem Totalschaden für die Abmeldung des alten Fahrzeuges und die Neuzulassung eines neuen Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle entstehen, muss die gegnerische Versicherung erstatten.
KEINE RECHTSBERATUNG BEIM KFZ-SACHVERSTÄNDIGER-KAYA!
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