Gutachten vs. Kostenvoranschlag |
Ein Kostenvoranschlag reicht für die Regulierung Ihrer Ansprüche mit der gegnerischen Versicherung oft nicht aus, weil durch diesen lediglich die voraussichtlich zu erwartenden Reparaturkosten ermittelt werden. Es wird aber keine Nutzungsausfallentschädigung (Mietwagenkosten), kein Wiederbeschaffungswert, kein Restwert und keine merkantile Wertminderung ermittelt. Ein Gutachten sollte nur bei einem unabhängigen und neutralen KFZ-Sachverständiger in Auftrag gegeben werden. Denn warum sollten die Gutachter der gegnerischen Versicherung unabhängig sein, wenn Sie für diese Versicherung arbeiten? KEINE RECHTSBERATUNG BEIM KFZ-SACHVERSTÄNDIGER-KAYA!
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