Schnell-Kontakt:

 

Filiale I - Tempelhof:

Eschersheimer Str. 7
D-12099 Berlin - Tempelhof

Büro: 030 / 627 28 678
Mobil: 0177 / 250 22 91


 

Filiale II - Rudow:

Alt-Rudow 7-9
D-12357 Berlin - Rudow

Büro: 030 / 23 949 040
Mobil: 0177 / 250 22 91


Eine Prüfstelle vom TÜV Nord ist vorhanden:

 

Dipl.-Ing. Engin Kaya (li.) u. Kfz-Meister &. B. Sc. Serkan Kaya (re.) - Kfz-Sachverständiger & Unfallgutachter aus Berlin für Schäden und Bewertungen an PKW, Motörräder und LKW.

Gutachten vs. Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag reicht für die Regulierung Ihrer Ansprüche mit der gegnerischen Versicherung oft nicht aus, weil durch diesen lediglich die voraussichtlich zu erwartenden Reparaturkosten ermittelt werden. Es wird aber keine Nutzungsausfallentschädigung (Mietwagenkosten), kein Wiederbeschaffungswert, kein Restwert und keine merkantile Wertminderung ermittelt.

Diese Ansprüche, welche schnell in die tausende von Euro gehen können, werden in einem Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt. Ein Kostenvoranschlag ist nur dann ausreichend, wenn die Reparaturkosten unter der Bagatellschadengrenze liegen (ca.750 €) und kein Totalschaden vorliegt. Liegen die zu erwartenden Reparaturkosten über der Bagatellschadengrenze oder liegt ein Totalschaden vor, sollten Sie ein Schadengutachten bei einem KFZ-Sachverständigen in Auftrag geben.

Ein Gutachten sollte nur bei einem unabhängigen und neutralen KFZ-Sachverständiger in Auftrag gegeben werden. Denn warum sollten die Gutachter der gegnerischen Versicherung unabhängig sein, wenn Sie für diese Versicherung arbeiten? 
Deshalb suchen Sie sich Ihren KFZ-Sachverständiger selber aus, dem Sie Ihr Vertrauen schenken.

KEINE RECHTSBERATUNG BEIM KFZ-SACHVERSTÄNDIGER-KAYA!