Umbaukosten |
Liegt der Schadenumfang eines Fahrzeuges über eines wirtschaftlichen Totalschadens, so ergibt sich häufig die Frage, ob Sonderbauteile, wie hochwertige Audio-, Hifi-, Videoanlagen oder Spielkonsolen mit in den Wiederbeschaffungswert eingerechnet werden sollen. Diese Bauteile sind oftmals noch zur Weiterverwendung geeignet und viele Fahrzeugbesitzer wollen diese Teile in das Folgefahrzeug mitnehmen. Die Kosten für den Ausbau aus dem Altfahrzeug und dem Einbau in das Folgefahrzeug müssen dann ermittelt werden. Diese Umbaukosten müssen vom Unfallgegner, oder dessen eintrittspflichtige Versicherung, erstattet werden. Nach Meinung einiger Gerichte, müssen diese allerdings durch Rechnungen konkret nachgewiesen werden.
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