Sachverständigenhonorar |
Merken: Das Honorar des Unfallgutachters, Kfz-Sachverständigen, Kfz-Gutachter wird bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden von der gegnerischen Versicherung bezahlt!
Es fallen KEINE Kosten für den Geschädigten an, d.h., dass der Geschädigte im falle eines unverschuldeten Kfz-Haftpflichtschaden die angefallene Honorarrechnung des KFZ-Sachverständigen von der gegnerischen Versicherung in voller Höhe erstattet bekommt bzw. direkt mit der Versicherung abgerechnet wird, wenn er eine Privatperson ist. Das Honorar des Kfz-Sachverständiger für die Erstellung eines Unfallgutachtens ist in der Regel abhängig von der Schadenshöhe und vom Aufwand. Bei einem Totalschaden wird meistens der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges als Bemessungsgrundlage verwendet. KEINE RECHTSBERATUNG BEIM KFZ-SACHVERSTÄNDIGER-KAYA!
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